( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 16.06.2000, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 537/2000 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 537/2000

Beschluss vom 16.06.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Stützt der Tatrichter den Schuldspruch auf ein Sachverständigengutachten, so ist in den Urteilsgründen eine verständliche in sich geschlossene Darstellung der dem Gutachten zu Grunde liegenden Anknüpfungstatsachen, der wesentlichen Befundtatsachen und der das Gutachten tragenden fachlichen Begründung erforderlich.

- Az: 2 Ss OWi 537/2000 OLG Hamm -
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 267,
Stichworte:lückenhafte Feststellungen, Sachverständigengutachten, Anknüpfungstatsachen, Mitteilung der fachlichen Begründung, Täteridentifizierung, prozessordnungsgemäße Bezugnahme auf ein Lichtbild, Absehen von einem Regelfahrverbot, Möglichkeit bewusst sein,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 16.06.2000, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 537/2000 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-16-06-2000-az-2-ss-owi-5372000

"OLG-HAMM - 16.06.2000, 2 Ss OWi 537/2000" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN