JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 16.04.2008, Aktenzeichen: 3 Ss 31/08
| Leitsatz: | Hat eine Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen, wird von dem Betroffenen aber dennoch ein Kraftfahrzeug geführt, so ist in Bezug auf eine Strafbarkeit gem. § 21 StVG durch das Gericht nur zu prüfen, ob die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis formell wirksam ist, nicht aber auch ihre sachliche Richtigkeit. |
| Rechtsgebiete: | StVG |
| Vorschriften: | StVG § 21, |
| Stichworte: | Fahren ohne Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, ausländische Fahrerlaubnis, Verwaltungsstreitverfahren, |
| Verfahrensgang: | LG Bielefeld, vom 26.10.2007 |
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