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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 16.04.2008, Aktenzeichen: 3 Ss 31/08 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss 31/08

Beschluss vom 16.04.2008


Leitsatz:Hat eine Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzogen, wird von dem Betroffenen aber dennoch ein Kraftfahrzeug geführt, so ist in Bezug auf eine Strafbarkeit gem. § 21 StVG durch das Gericht nur zu prüfen, ob die Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis formell wirksam ist, nicht aber auch ihre sachliche Richtigkeit.
Rechtsgebiete:StVG
Vorschriften:StVG § 21,
Stichworte:Fahren ohne Fahrerlaubnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, ausländische Fahrerlaubnis, Verwaltungsstreitverfahren,
Verfahrensgang:LG Bielefeld, vom 26.10.2007

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