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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 16.03.2006, Aktenzeichen: 27 W 11/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 27 W 11/06

Beschluss vom 16.03.2006


Leitsatz:Das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird unterbrochen, wenn über das Vermögen derjenigen Partei, die die Prozesskostenhilfe beantragt hat, nach Eintritt der Rechtshängigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 118, ZPO § 240,
Stichworte:Prozesskostenhilfe, Unterbrechung, Insolvenz,
Verfahrensgang:LG Essen 12 O 499/03 vom 24.01.2006

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