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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 16.03.2006, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 96/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 96/06

Beschluss vom 16.03.2006


Leitsatz:Auswirkungen des Fahrverbots auf nahe stehende dritte Personen können u.a. dann für die Entscheidung über das Absehen von Belang sein, wenn deren verstärkte Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit feststeht und außerdem keine sonstigen unentgeltlichen Betreuungspersonen aus der Familie vorhanden sind und die Einstellung einer professionellen Hilfe nicht zumutbar ist.
Rechtsgebiete:BKatV
Vorschriften:BKatV § 4,
Stichworte:Fahrverbot, Auswirkungen, Dritte, Begründung der Entscheidung,
Verfahrensgang:AG Herne-Wanne vom 03.11.2005

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