JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 16.03.2006, Aktenzeichen: 15 W 355/05
| Leitsatz: | 1) Gegenstand eines Verfahrens nach § 56 g Abs. 1 FGG können nur Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Vergütung für eine Betreuertätigkeit nach Wirksamwerden der Betreuerbestellung sein. Solche Ansprüche können deshalb für den Zeitraum einer Tätigkeit nach Ablauf der Befristung einer vorläufigen Betreuerbestellung bis zum Wirksamwerden der endgültigen Betreuerbestellung nicht festgesetzt werden. 2) Etwa an deren Stelle tretende Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 683 S. 1 BGB) können auch dann nicht Gegenstand einer Festsetzung nach § 56 g Abs. 1 FGG sein, wenn die Fortsetzung der Betreuertätigkeit über den Ablauf der vorläufigen Betreuung hinaus durch das Gericht mit veranlasst worden ist. |
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB, BvormG |
| Vorschriften: | FGG § 56 g Abs. 1, FGG § 69 a Abs. 3 S. 1, BGB § 683 S. 1, BGB § 1836 a a.F., BvormG § 1, |
| Verfahrensgang: | LG Dortmund 9 T 80/05 vom 21.07.2005 AG Dortmund 40 XVII 1596 D |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 16.03.2006, Aktenzeichen: 15 W 355/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 16.03.2006, 15 W 355/05" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum