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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 16.03.2005, Aktenzeichen: 3 Ws 127/05 OLG 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ws 127/05 OLG

Beschluss vom 16.03.2005


Leitsatz:Zur Zulässigkeit der Beschwerde des Angeklagten gegen die Zulassung des Verletzten als Nebenkläger und zur Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Beiordnung eines Nebenklägervertreters.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 397 a, StPO § 300,
Stichworte:Nebenklage, Zulassung, Beiordnung, Beschwerde, Beiordnung eines Nebenklägervertreters,
Verfahrensgang:LG Essen vom 13.01.2005

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