JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 15.12.2000, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 1041/2000
| Leitsatz: | Leitsatz: Mit der Formulierung: "Das Gericht konnte auch nicht von der Verhängung eines Fahrverbotes absehen. Der Betroffene hat sowohl objektiv als auch subjektiv einen erheblichen straßenverkehrsrechtlichen Verstoß begangen. Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Betroffene dringend auf eine Fahrerlaubnis angewiesen ist." kommt nicht eindeutig zum Ausdruck, dass sich der Tatrichter darüber bewusst war, dass er gegen Erhöhung der Geldbuße trotz Annahme eines Regelfalls von der Verhängung eines Fahrverbots absehen kann. |
| Rechtsgebiete: | BKatV |
| Vorschriften: | BKatV § 2, |
| Stichworte: | Absehen vom Regelfahrverbot, Möglichkeit bewusst sein, ausreichende Begründung, Berichtigung des Urteilstenor, |
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