JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 15.10.2007, Aktenzeichen: 1 VAs 79/07
| Leitsatz: | Die von der Bundesregierung zu treffende Entscheidung über ein von ihr zu stellendes Auslieferungsersuchen ist davon abhängig, dass die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde ein solches Ersuchen überhaupt anregt. Dahe hat die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist Regelungscharakter und ist nicht ein bloßes Verwaltungsinternum. Rechtsschutz gegen diese Maßnahme ist also möglich. Zur Überprüfung einer solchen Entscheidung. |
| Rechtsgebiete: | EGGVG |
| Vorschriften: | EGGVG § 23, |
| Stichworte: | Auslieferung, Anregung, Justizverwaltungsakt, Maßnahme, Rechtsschutz, Überprüfung der Entscheidung, |
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