JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 15.09.2004, Aktenzeichen: 2 Ws 235/04
| Leitsatz: | Bei der Frage, ob ein Haftbefehl nach Erlass eines tatrichterlichen Urteils wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot aufzuheben oder außer Vollzug zu setzen ist, ist auch das Gewicht der Straftat und die Höhe der verhängten Strafe gegenüber dem Ausmaß der Verfahrensverzögerung und dem Grad des die Justiz treffenden Verschuldens abzuwägen. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 120, |
| Stichworte: | Haftbeschwerde, Außervollzugsetzung, Urteil, Verhältnismäßigkeit, Gewicht der Straftat, Höhe der Strafe, |
| Verfahrensgang: | LG Bochum vom 24.08.2004 |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 15.09.2004, Aktenzeichen: 2 Ws 235/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 15.09.2004, 2 Ws 235/04" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum