JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 15.09.2000, Aktenzeichen: 2 Ws 116/2000
| Leitsatz: | Leitsatz: Einem wegen Dienstflucht nach § 53 Abs. 1 ZDG zu einer Bewährungsstrafe Verurteilten kann als einer Bewährungsauflage aufgegeben werden, ein freies Arbeitsverhältnis gemäß § 15 a ZDG abzuleisten. Dies verstößt weder gegen § 46 Abs. 3 StGB noch gegen das Verbot der unzulässigen Doppelbestrafung. Auch § 56 b StGB und Art. 12 GG sind nicht verletzt. Der Eingriff in Art. 12 a GG ist nämlich durch Art 12 a GG als verfassungsimmanente Schranke gerechtfertigt. Dem Verurteilten ist allerdings eine ausreichend lange Frist zur Eingehung des freien Arbeitsverhältnisses einzuräumen. |
| Rechtsgebiete: | ZDG, GG, StGB |
| Vorschriften: | ZDG § 15 a, ZDG § 53, GG Art 12, GG Art 12 a, StGB § 56 b, StGB § 46, |
| Stichworte: | Dienstflucht, Bewährungsauflage, freies Arbeitsverhältnis, Verfassungsmäßigkeit, Berufsfreiheit, angemessene Frist, |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 15.09.2000, Aktenzeichen: 2 Ws 116/2000 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 15.09.2000, 2 Ws 116/2000" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum