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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 15.09.2000, Aktenzeichen: 2 Ws 116/2000 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 116/2000

Beschluss vom 15.09.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Einem wegen Dienstflucht nach § 53 Abs. 1 ZDG zu einer Bewährungsstrafe Verurteilten kann als einer Bewährungsauflage aufgegeben werden, ein freies Arbeitsverhältnis gemäß § 15 a ZDG abzuleisten. Dies verstößt weder gegen § 46 Abs. 3 StGB noch gegen das Verbot der unzulässigen Doppelbestrafung. Auch § 56 b StGB und Art. 12 GG sind nicht verletzt. Der Eingriff in Art. 12 a GG ist nämlich durch Art 12 a GG als verfassungsimmanente Schranke gerechtfertigt. Dem Verurteilten ist allerdings eine ausreichend lange Frist zur Eingehung des freien Arbeitsverhältnisses einzuräumen.
Rechtsgebiete:ZDG, GG, StGB
Vorschriften:ZDG § 15 a, ZDG § 53, GG Art 12, GG Art 12 a, StGB § 56 b, StGB § 46,
Stichworte:Dienstflucht, Bewährungsauflage, freies Arbeitsverhältnis, Verfassungsmäßigkeit, Berufsfreiheit, angemessene Frist,

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