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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 15.08.2006, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 455/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 455/06

Beschluss vom 15.08.2006


Leitsatz:1. Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen im Verlaufe einer Fahrt stehen auch dann zueinander im Verhältnis der Tatmehrheit, wenn sie zwar in einem engen zeitlichen Rahmen stehen, jedoch in unterschiedlichen Verkehrssituationen begangen worden und deshalb unschwer abzugrenzen sind.

2. § 25 Abs. 2a StVG findet auf Inhaber ausländischer Führerscheine keine Anwendung.
Rechtsgebiete:OWiG, StVG, StPO
Vorschriften:OWiG § 19, StVG § 25, StPO § 267,
Stichworte:Mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, eine Tat, Tatbegriff, ausländische Fahrerlaubnis, Umfang der Feststellungen,
Verfahrensgang:AG Recklinghausen vom 07.04.2006

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