JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 15.05.2007, Aktenzeichen: 1 VAs 22/07
| Leitsatz: | Ebenso wie Wissensvermerken von Behörden und Akten oder Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft zu Vollzugslockerungen eines Strafgefangenen oder Einstufungen von Gefangenen hinsichtlich des Grades ihrer kriminellen Gefährdung kein eigenständiger Regelungscharakter zuerkannt werden kann, stellen Meinungs-, Ansichts- und Inhaltswiedergaben von Erkenntnissen der Justizbehörden keine Justizverwaltungsakte dar. |
| Rechtsgebiete: | EGGVG |
| Vorschriften: | EGGVG § 23, |
| Stichworte: | Aktenvermerk, Entfernung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, |
| Verfahrensgang: | AG Wuppertal vom 16.11.2006 |
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