( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 15.04.2004, Aktenzeichen: 2 Ws 111/2004 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 111/2004

Beschluss vom 15.04.2004


Leitsatz:Bei ausländischen Tatverdächtigen, die sich ohne Fluchtwillen in ihren Heimatstaat begeben haben und sich dort aufhalten, ist ein "Sich-Entziehen" i.S.v. § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO dann anzunehmen, wenn ein im Ausland wohnhafter ausländischer Beschuldigter erklärt, dass er sich einem in Deutschland gegen ihn laufenden Strafverfahren nicht stellen werde.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 112, StPO § 230,
Stichworte:Fluchtgefahr, Ausländer, Gestellungspflicht, Wohnsitz im Ausland,
Verfahrensgang:LG Bochum vom 01.03.2004

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 15.04.2004, Aktenzeichen: 2 Ws 111/2004 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-15-04-2004-az-2-ws-1112004

"OLG-HAMM - 15.04.2004, 2 Ws 111/2004" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN