JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 15.01.2008, Aktenzeichen: 4 Ws 576/07
| Leitsatz: | Zur (verneinten) Verzögerung der Ermittlungen durch einen sog. Zuständigkeitsstreit zwischen Amtsgericht und Landgericht. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 121, StPO § 122, StPO § 209 Abs. 2, |
| Stichworte: | versuchter schwerer Raub, Anklage vor dem Schöffengericht, Einholung eines Sachverständigengutachtens im Zwischenverfahren, Vorlage an die Strafkammer zur Übernahme, keine ausreichende Strafgewalt, Eröffnung durch die Strafkammer vor dem Schöffengericht, Verweisung in der Hauptverhandlung an die Strafkammer, Kompetenzkonflikt, jeweils vertretbare Entscheidungen zur Zuständigkeit, |
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