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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 15.01.2001, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 1073/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss OWi 1073/00

Beschluss vom 15.01.2001


Leitsatz:Leitsatz

Bei der Rüge der unzulässig unterbliebenen Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen obliegt es dem Betroffenen darzulegen, aus welchen Gründen der Tatrichter von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhaltes unter keinen Umständen hätte erwarten können.
Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Vorschriften:OWiG § 73, OWiG § 74, StPO § 344,
Stichworte:Entbindung vom Erscheinen in der Hauptverhandlung, persönliches Erscheinen, Anwesenheit in der Hauptverhandlung, Verfahrensrüge, ausreichende Begründung,

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