JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 14.11.2000, Aktenzeichen: 15 W 318/00
| Leitsatz: | Leitsatz: 1) Der Wechsel der Zuordnung einer titulierten Forderung zum Geschäftsbetrieb einer bestimmten Zweigniederlassung einer Bank begründet keine Rechtsnachfolge im Sinne des § 727 Abs. 1 ZPO. 2) Der Gläubigerin kann die Aufnahme einer Zweigniederlassung in die Gläubigerbezeichnung einer Vollstreckungsklausel nicht verweigert werden. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, HGB |
| Vorschriften: | ZPO § 727, HGB § 13, |
| Stichworte: | Vollstreckungsklausel für eine Bankfiliale, |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 14.11.2000, Aktenzeichen: 15 W 318/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 14.11.2000, 15 W 318/00" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum