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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 14.11.2000, Aktenzeichen: 15 W 318/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 318/00

Beschluss vom 14.11.2000


Leitsatz:Leitsatz:

1) Der Wechsel der Zuordnung einer titulierten Forderung zum Geschäftsbetrieb einer bestimmten Zweigniederlassung einer Bank begründet keine Rechtsnachfolge im Sinne des § 727 Abs. 1 ZPO.

2) Der Gläubigerin kann die Aufnahme einer Zweigniederlassung in die Gläubigerbezeichnung einer Vollstreckungsklausel nicht verweigert werden.
Rechtsgebiete:ZPO, HGB
Vorschriften:ZPO § 727, HGB § 13,
Stichworte:Vollstreckungsklausel für eine Bankfiliale,

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