JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 14.09.2004, Aktenzeichen: 1 VAs 40/04
| Leitsatz: | Geht es um die Zurückstellung einer Gesamtfreiheitsstrafe nach § 35 BtMG, ist entscheidend, ob der ihrer Bedeutung nach überwiegende Teil der abgeurteilten und einbezogenen Straftaten aufgrund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen wurde. |
| Rechtsgebiete: | BtMG |
| Vorschriften: | BtMG § 35, |
| Stichworte: | Zurückstellung, Strafvollstreckung, Betäubungsmittelabhängigkeit, Kausal, Gesamtstrafenbeschluss, |
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