( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 14.08.2006, Aktenzeichen: 2 Ss 189/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss 189/06

Beschluss vom 14.08.2006


Leitsatz:1. Hat der Tatrichter einen aussagepsychologischen Sachverständigen hinzugezogen, muss das Urteil eine revisionsrechtliche Überprüfung des verwerteten Gutachtens ermöglichen. Dazu bedarf es zwar keiner bis in alle Einzelheiten gehenden Ausführungen zur Konzeption, Durchführung und zu den Ergebnissen der Begutachtung. Jedoch müssen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die angewandte Methodik dargestellt werden.

2. Zur Strafzumessung bei sexuellem Missbrauch.
Rechtsgebiete:StPO, StGB
Vorschriften:StPO § 267, StGB § 46,
Stichworte:Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsausführungen, Strafzumessung,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 14.08.2006, Aktenzeichen: 2 Ss 189/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-14-08-2006-az-2-ss-18906

"OLG-HAMM - 14.08.2006, 2 Ss 189/06" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN