( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 14.06.2007, Aktenzeichen: 4 Ss 239/07 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 4 Ss 239/07

Beschluss vom 14.06.2007


Leitsatz:Es ist anerkannt, dass die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gerechtfertigt ist, wenn ein Betroffener aus Unachtsamkeit die Rechtsmittelschrift bei einem unzuständigen Gericht oder Staatsanwaltschaft eingereicht hat und sie dort so zeitig eingegangen ist, dass sie bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang noch rechtzeitig an das zuständige Gericht hätte weitergeleitet werden können. Unterlässt die unzuständige Behörde die Weiterleitung der Rechtsmittelschrift, obwohl das zuständige Gericht ohne weiteres erkennbar ist und obwohl bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang der rechtzeitige Eingang bei diesem möglich wäre, so trifft den Rechtsmittelführer an der Fristversäumung kein Verschulden.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 341 Abs. 1, StPO § 43 Abs. 1, StPO § 44, StPO § 45,
Stichworte:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision, Eingang der Revision bei der StA ein Tag vor Fristablauf, StA und Gericht im selben Ort, ordnungsgemäßer Geschäftsgang, Weiterleitung möglich, Veranlassung der außerordentlichen Weiterleitung durch die StA, Übernahme der Gewähr für den fristgerechte n Eingang,
Verfahrensgang:LG Arnsberg, vom 15.03.2007

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 14.06.2007, Aktenzeichen: 4 Ss 239/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-14-06-2007-az-4-ss-23907

"OLG-HAMM - 14.06.2007, 4 Ss 239/07" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN