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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 14.05.2003, Aktenzeichen: 3 Ss 338/03 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss 338/03

Beschluss vom 14.05.2003


Leitsatz:Mit der Beiordnung eines Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger endet das frühere Geschäftsbesorgungsverhältnis zwischen dem Anwalt und dem Beschuldigten, das aufgrund eines Wahlanwaltsverhältnisses bestanden hat, sowie die darauf beruhenden Vollmachten, insbesondere die Berechtigung, Ladungen für den Angeklagten in Empfang zu nehmen
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 145 a,
Stichworte:Beiordnung, Pflichtverteidiger, Wahlanwalt, Erlöschen der Zustellungsvollmacht,
Verfahrensgang:LG Bielefeld vom 19.12.2002

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