JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 14.02.2002, Aktenzeichen: 3 (s) Sbd. 1 - 1/02
| Leitsatz: | 1. Zur Bestimmung der Zuständigkeit der für die Entscheidung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zuständigen Gerichts, wenn nach Einlegung der Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Anklage erhoben wird. 2. Der Tatbestand des Überholens ist nur dann erfüllt, wenn ein Fahrzeug an einem anderen fahrenden oder nur im Verkehrsvorgang kurz haltenden Fahrzeug vorbeifährt |
| Rechtsgebiete: | StPO, StGB |
| Vorschriften: | StPO § 111 a, StGB § 315 c, |
| Stichworte: | Zuständigkeit, vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Identität zwischen Tatrichter und Ermittlungsrichter, Falsches Überholen im Straßenverkehr, |
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