JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 14.02.2001, Aktenzeichen: 20 W 29/99
| Leitsatz: | Leitsatz: 1) Der Streitwert einer Klage auf Fortbestehen einer RisikolebensVers. beläuft sich regelmäßig auf 20 % der Versicherungssumme. 2) Der Streitwert einer Klage auf Fortbestand einer BerufsunfähigkeitsVers. beläuft sich auf 20 % des 3,5fachen Jahresleistungsbetrages, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls nicht behauptet und auch nicht zu erwarten ist. |
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Vorschriften: | GKG § 25 Abs. 3, |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 14.02.2001, Aktenzeichen: 20 W 29/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 14.02.2001, 20 W 29/99" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum