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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 14.02.2001, Aktenzeichen: 20 W 29/99 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 20 W 29/99

Beschluss vom 14.02.2001


Leitsatz:Leitsatz:

1)

Der Streitwert einer Klage auf Fortbestehen einer RisikolebensVers. beläuft sich regelmäßig auf 20 % der Versicherungssumme.

2)

Der Streitwert einer Klage auf Fortbestand einer BerufsunfähigkeitsVers. beläuft sich auf 20 % des 3,5fachen Jahresleistungsbetrages, wenn der Eintritt des Versicherungsfalls nicht behauptet und auch nicht zu erwarten ist.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 25 Abs. 3,

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