JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 13.12.2007, Aktenzeichen: 3 Ws 688/07
| Leitsatz: | Auch bei einer Reststrafenaussetzung zur Bewährung kann zur Genugtuung für begangenes Unrecht die Zahlung eines Geldbetrages auferlegt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Genugtuungsinteresse aufgrund der bedingten Entlassung und wegen des Verbleibs bei dem Verurteilten sonst nicht hinreichend genügt würde. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 57 Abs. 3, StGB § 56b Abs. 2 Nr. 4, |
| Stichworte: | Erteilung von Geldauflagen bei bedingter Entlassung, |
| Verfahrensgang: | LG Bielefeld StVK R 3378/07 (24a) |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 13.12.2007, Aktenzeichen: 3 Ws 688/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 13.12.2007, 3 Ws 688/07" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum