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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 13.05.2003, Aktenzeichen: 15 W 75/03 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 75/03

Beschluss vom 13.05.2003


Leitsatz:Eine Anweisungsbeschwerde mit dem Ziel der Feststellung, daß eine Gebühr nicht entstanden ist, die der Notar in einer beabsichtigten Kostenberechnung in Ansatz bringen will, ist nicht zulässig.
Rechtsgebiete:KostO
Vorschriften:KostO § 156 Abs. 6,
Stichworte:Anweisungsbeschwerde,
Verfahrensgang:LG Dortmund 9 T 893/01 vom 19.12.2002

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