( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 13.03.2008, Aktenzeichen: 15 W 54/08 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 54/08

Beschluss vom 13.03.2008


Leitsatz:1) Eine gegenwärtige Gefahr im Sinne des § 11 Abs. 2 PsychKG NW kann sich auch aus der gesundheitlichen Gefährdung einer Person ergeben, die auf krankheitsbedingte, unablässige gezielte Stalking-Attacken der Betroffenen zurückzuführen ist. Dabei reicht die Mitursächlichkeit des Verhaltens der Betroffenen bei einer bereits bestehenden gesundheitlichen Vorbelastung der attackierten Person aus.

2) Gegen den Beschluss des Amtsgerichts, durch den Beschränkungen für den Schrift- und Telefonverkehr der untergebrachten Betroffenen angeordnet werden, steht dieser die Beschwerde nach den §§ 19, 20 FGG zu.

3) Die Anordnung von Beschränkungen des Schrift- und Telefonverkehrs ist dem Leiter der Klinik vorbehalten, in der die Betroffene untergebracht ist. Das Amtsgericht ist im Verfahren nach § 70l FGG auf eine Kontrollfunktion beschränkt, jedoch nicht befugt, in eigener Zuständigkeit Beschränkungen anzuordnen.
Rechtsgebiete:PsychKG NW, FGG
Vorschriften:PsychKG NW § 11, FGG § 70l,
Stichworte:Beurteilung der Gefährdungssituation als Voraussetzung für die öffentlich-rechtliche Unterbringung,
Verfahrensgang:LG Arnsberg, 6 T 4/08 vom 24.01.2008
LG Arnsberg, 6 T 61/08 vom 28.01.2008

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 13.03.2008, Aktenzeichen: 15 W 54/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-13-03-2008-az-15-w-5408

"OLG-HAMM - 13.03.2008, 15 W 54/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN