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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 12.12.2000, Aktenzeichen: 15 W 109/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 109/00

Beschluss vom 12.12.2000


Leitsatz:Leitsatz:

1. Eine Eigentümerversammlung in einem Wohnwagen des Verwalters kann für einzelne Wohnungseigentümer unzumutbar sein, wenn zwischen ihnen und dem Verwalter gespannte zwischenmenschliche Beziehungen bestehen.

2. Soll eine Wohnungseigentümerversammlung zwischen Weihnachten und Neujahr stattfinden, ist auf das Interesse der einzelnen Wohnungseigentümer, in dieser Zeit ihre Angehörigen zu besuchen, besondere Rücksicht zu nehmen.

3. Ein Verwalter der gegen diese Grundsätze verstößt, kann sich als ungeeignet erweisen.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 24,

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