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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 12.06.2002, Aktenzeichen: 3 Ss 320/02 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss 320/02

Beschluss vom 12.06.2002


Leitsatz:En Sachverständiger ist bereits dann ein geeignetes Beweismittel, wenn vorhandene Anknüpfungstatsachen ihm Schlussfolgerungen ermöglichen können, die für sich allein die unter Beweis gestellte Behauptung lediglich wahrscheinlicher machen.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 244,
Stichworte:Straßenverkehrsgefährdung, Sachverständiger, geeignetes Beweismittel,
Verfahrensgang:LG Essen vom 05.10.2001

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