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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 12.05.2005, Aktenzeichen: 2 Ss 322/05 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss 322/05

Beschluss vom 12.05.2005


Leitsatz:1. Der Einwand der Verfolgungsverjährung bereits vor Erlass des angefochtenen Urteils ist im Zulassungsverfahren nur dann zu prüfen, wenn es geboten ist, die Rechtsbeschwerde zuzulassen, um zur Frage der Verjährung ein klärendes Wort zu sprechen.

2. Die Übersendung eines Anhörungsbogens als Bekanntgabe im Sinn von § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG ist ausreichend, wenn daraus für den Adressaten unmissverständlich hervorgeht, dass die Ermittlungen gegen ihn als Betroffenen geführt werden.
Rechtsgebiete:OWiG
Vorschriften:OWiG § 80, OWiG § 33,
Stichworte:Rechtsbeschwerde, Zulassung, Verjährung, Unterbrechung, Zusendung eines Anhörungsbogens,
Verfahrensgang:AG Witten vom 14.02.2005

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