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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 12.02.2009, Aktenzeichen: 2 Ws 38/09 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 38/09

Beschluss vom 12.02.2009


Leitsatz:Bei fehlender Nichtabhilfeentscheidung kann das Beschwerdegericht entsprechend § 309 Abs. 2 StPO bei offensichtlicher Erfolglosigkeit der Beschwerde eine eigene Entscheidung treffen, ohne die Akten zum Nachholen der Nichtabhilfenetscheidung zuvor zurückgegeben zu haben.

Über den Wortlaut des § 305 Satz 1 StPO hinaus, der sich auf Entscheidungen bezieht, die der Urteilsfällung vorausgehen, gilt der Ausschluss des Rechtsmittels auch für die der Beschlussfassung nach § 57 Abs. 1 StGB
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 305, StPO § 309,
Stichworte:Sachverständiger, Ablehnung, Befangenheit, Beschwerde, Zulässigkeit, Nichtabhilfe, eigene Entscheidung, Beschwerdegericht,
Verfahrensgang:LG Hagen, vom 12.12.2008

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