JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 12.02.2004, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 12/04
| Leitsatz: | Der Senat hält daran fest, dass bei der Verhängung eines Fahrverbotes den Ausführungen des Tatrichters entnehmen lassen muss, ob er sich der Möglichkeit bewusst gewesen ist, ob nicht allein deshalb von der Verhängung des Fahrverbots - bei gleichzeitiger (weiterer) Erhöhung der festgesetzten Geldbuße - abgesehen werden konnte, weil bei diesem Betroffenen der mit dem Fahrverbot erstrebte Besinnungs- und Erziehungseffekt auch auf diese Weise erreicht werden kann. |
| Rechtsgebiete: | BKatV |
| Vorschriften: | BKatV § 4, |
| Stichworte: | Fahrverbot, Absehen, Möglichkeit bewusst, |
| Verfahrensgang: | AG Lüdenscheid vom 24.09.2004 |
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