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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 12.01.2004, Aktenzeichen: 2 Ws 326/03 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 326/03

Beschluss vom 12.01.2004


Leitsatz:Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr ist nur gegeben, wenn das Verhalten des Beschuldigten aufgrund bestimmter Tatsachen den dringenden Tatverdacht begründet, dass er durch auf sachliche oder persönliche Beweismittel einwirken und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschwert wird. Bloße Vermutungen des Gerichts sind nicht ausreichend.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 112,
Stichworte:Haftbeschwerde, Fluchtgefahr, hohe Strafe, Verdunkelungsgefahr, bestimmte Tatsachen, Vermutungen,
Verfahrensgang:LG Bochum vom 19.12.2003

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