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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 11.12.2006, Aktenzeichen: 15 W 94/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 W 94/06

Beschluss vom 11.12.2006


Leitsatz:Die Formulierung in dem privatschriftlichen Einzeltestament eines Ehegatten "Sollte meine Frau ebenfalls sterben so gilt folgendes" kann dahin ausgelegt werden, dass es sich bei der unter dieser Bedingung erfolgten Zuwendung an ein Kind nur um eine Ersatzerbeneinsetzung, nicht jedoch um eine weitergehende Nacherbenberufung handelt.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 2084, BGB § 2102 Abs. 2,
Stichworte:Abgrenzung einer testamentarischen Ersatzerbfolge gegenüber einer Nacherbfolge,
Verfahrensgang:LG Arnsberg 6 T 2/06 vom 18.01.2006
AG Arnsberg 11 VI 266/77

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