JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 11.12.2006, Aktenzeichen: 15 W 94/06
| Leitsatz: | Die Formulierung in dem privatschriftlichen Einzeltestament eines Ehegatten "Sollte meine Frau ebenfalls sterben so gilt folgendes" kann dahin ausgelegt werden, dass es sich bei der unter dieser Bedingung erfolgten Zuwendung an ein Kind nur um eine Ersatzerbeneinsetzung, nicht jedoch um eine weitergehende Nacherbenberufung handelt. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 2084, BGB § 2102 Abs. 2, |
| Stichworte: | Abgrenzung einer testamentarischen Ersatzerbfolge gegenüber einer Nacherbfolge, |
| Verfahrensgang: | LG Arnsberg 6 T 2/06 vom 18.01.2006 AG Arnsberg 11 VI 266/77 |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 11.12.2006, Aktenzeichen: 15 W 94/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 11.12.2006, 15 W 94/06" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum