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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 11.08.2009, Aktenzeichen: 15 Wx 115/09 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 15 Wx 115/09

Beschluss vom 11.08.2009


Leitsatz:1) Der vollstreckungsfreie Miterbe ist zur Antragstellung nach § 2227 Abs. 1 BGB mit dem Ziel der Entlassung des Testamentsvollstreckers befugt, der sein Amt lediglich für einen mit der Testamentsvollstreckung beschwerten Miterben ausübt.

2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 2227 Abs. 1 BGB kann sich in dieser Konstellation nur daraus ergeben, dass der Testamentsvollstrecker durch konkrete Pflichtwidrigkeiten bei der Verwaltung oder Auseinandersetzung des Nachlasses die Rechte des vollstreckungsfreien Miterben gefährdet.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 2227 Abs. 1,
Stichworte:Antragsbefugnis des vollstreckungsfreien Miterben,
Verfahrensgang:LG Siegen, 4 T 267/08 vom 17.03.2009

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