( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 11.04.2000, Aktenzeichen: 2 Ws 105/2000 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 105/2000

Beschluss vom 11.04.2000


Leitsatz:Der Angeklagte kann die Anordnung der Untersuchung auf seine Schuldfähigkeit grundsätzlich nicht anfechten. Auch die Mitteilung, dass seine Vorführung angeordnet werden könne, ist nicht anfechtbar.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 305 Satz 1, StPO § 219, StPO § 305 Satz 2, StPO § 473 Abs. 1,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 11.04.2000, Aktenzeichen: 2 Ws 105/2000 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-11-04-2000-az-2-ws-1052000

"OLG-HAMM - 11.04.2000, 2 Ws 105/2000" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN