JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 11.01.2005, Aktenzeichen: 15 W 412/04
| Leitsatz: | 1) Gegen die Ersteintragung eines Vereins steht einem Dritten nicht das Recht der Beschwerde mit dem Ziel der Einleitung eines Arntslöschungsverfahrens zu. 2) Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerdeführer, die in der Auseinandersetzung der wahrgenommenen Interessen einen konkurrierenden Standpunkt vertreten, den Satzungszweck des eingetragenen Vereins für gesetz- oder sittenwidrig halten. |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 20 Abs. 1, FGG § 142, FGG § 159, |
| Stichworte: | Beschwerdebefugnis mit dem Ziel der Einleitung eines Arntslöschungsverfahrens, |
| Verfahrensgang: | LG Münster 5 T 25/04 |
Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 11.01.2005, Aktenzeichen: 15 W 412/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMM - 11.01.2005, 15 W 412/04" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum