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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 11.01.2001, Aktenzeichen: 5 Ws 2/01 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 5 Ws 2/01

Beschluss vom 11.01.2001


Leitsatz:Leitsatz:

Die Beschränkung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf bestimmte Klassen kommt nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass dadurch der Zweck der Maßregel nicht gefährdet wird.
Rechtsgebiete:StPO, StGB
Vorschriften:StPO § 111 a, StGB § 69 a,
Stichworte:vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Beschränkung auf bestimmte Fahrzeuge,

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