JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 11.01.2001, Aktenzeichen: 5 Ws 2/01
| Leitsatz: | Leitsatz: Die Beschränkung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis auf bestimmte Klassen kommt nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass dadurch der Zweck der Maßregel nicht gefährdet wird. |
| Rechtsgebiete: | StPO, StGB |
| Vorschriften: | StPO § 111 a, StGB § 69 a, |
| Stichworte: | vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Beschränkung auf bestimmte Fahrzeuge, |
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