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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 10.10.2002, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 727/02 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss OWi 727/02

Beschluss vom 10.10.2002


Leitsatz:1. Allein aus dem Umstand, dass ein Betroffener mehrere (hier: sechs) verkehrsrechtliche Voreintragungen im Verkehrszentralregister aufweist, von denen zwei als einschlägig zu bezeichnen sind, kann noch nicht ohne Weiteres auf eine fehlende rechtstreue Gesinnung und damit auf "Beharrlichkeit" geschlossen werden.

2. Zur Verhängung eines Fahrverbotes bei einem Betroffenen, der als arbeitsloser Berufskraftfahrer eine Anstellung in Aussicht hat.
Rechtsgebiete:StVG, BKatV
Vorschriften:StVG § 25, BKatV § 2,
Stichworte:Fahrverbot, Beharrlichkeit, erforderlicher Umfang der Feststellungen, Berufliche Nachteile,
Verfahrensgang:AG Gütersloh vom 27.06.2002

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