JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 10.08.2000, Aktenzeichen: 2 Ss 686/00
| Leitsatz: | Leitsatz: Für die Annahme einer gefährlichen Körperverletzung im Sinn von § 224 StGB - begangen mittels eines gefährlichen Werkzeugs - ist es nicht ausreichend, wenn der Tatrichter nur feststellt, der Angeklagte habe mit seinem beschuhten Fuß in Richtung des Kopfes des Opfers getreten. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 224, |
| Stichworte: | gefährliche Körperverletzung, gefährliches Werkzeug, beschuhter Fuß, Tritt an den Kopf, in dubio pro reo, |
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