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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 10.07.2000, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 646/2000 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss OWi 646/2000

Beschluss vom 10.07.2000


Leitsatz:Leitsatz

Das Unterzeichnen der Rechtsbeschwerdebegründung mit dem Zusatz "i.V." spricht dafür, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt nicht eigenverantwortlicher Verfasser der Rechtsbeschwerdebegründung gewesen ist und kann zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde führen.
Rechtsgebiete:StPO, OWiG
Vorschriften:StPO § 345, OWiG § 80,
Stichworte:Zulassung der Rechtsbeschwerde, eigenverantwortlicher Verfasser der Rechtsbeschwerde, unterzeichnen mit Zusatz "i.V.",

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