JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 10.07.2000, Aktenzeichen: 2 Ss OWi 646/2000
| Leitsatz: | Leitsatz Das Unterzeichnen der Rechtsbeschwerdebegründung mit dem Zusatz "i.V." spricht dafür, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt nicht eigenverantwortlicher Verfasser der Rechtsbeschwerdebegründung gewesen ist und kann zur Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde führen. |
| Rechtsgebiete: | StPO, OWiG |
| Vorschriften: | StPO § 345, OWiG § 80, |
| Stichworte: | Zulassung der Rechtsbeschwerde, eigenverantwortlicher Verfasser der Rechtsbeschwerde, unterzeichnen mit Zusatz "i.V.", |
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