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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 10.07.2000, Aktenzeichen: 2 Ss 618/2000 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss 618/2000

Beschluss vom 10.07.2000


Leitsatz:Leitsatz

Zur Frage, wann ein Hinweis nach § 265 Abs. 4 StPO dazu erforderlich ist, dass das Gericht aus eingestellten Ermittlungsverfahren auf die Unglaubwürdigkeit eines Zeugen schließen will.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 265, StPO § 244,
Stichworte:Hinweispflicht des Gerichts, Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, eigene Sachkunde des Gerichts,

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