JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 10.05.2001, Aktenzeichen: 15 W 23/00
| Leitsatz: | Von der zur Privilegierung nach § 19 Abs. 4 KostO führenden hinreichenden Leistungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes ist zumindest dann auszugehen, wenn nach den für die Alterssicherung der Landwirte geltenden Bewertungsgrundsätzen die erforderliche Mindestgröße für die Beitragspflicht überschritten wird, also die Voraussetzungen des § 1 Absätze 2 und 5 des Gesetzes über die Alterssicherung von Landwirten vorliegen. |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Vorschriften: | KostO § 19 Abs. 4, |
| Stichworte: | Geschäftswert bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, |
| Verfahrensgang: | LG Paderborn 3 T 141/99 |
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