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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 10.04.2008, Aktenzeichen: 2 Ss 134/08 

OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss 134/08

Beschluss vom 10.04.2008


Leitsatz:Ein Verstoß gegen den Zweifelssatz liegt nur vor, wenn aus dem Urteil selbst hervorgeht, dass der Tatrichter im Zeitpunkt der Urteilsverkündung von der Richtigkeit der Tatsachen auf die er die Verurteilung stützt, nicht voll überzeugt gewesen ist, wenn er also verurteilt hat, obwohl er selbst noch Zweifel hatte.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 261,
Stichworte:Beweiswürdigung, Zweifelssatz, in dubio pro reo, Verletzung,
Verfahrensgang:LG Hagen, vom 26.10.2007
AG Lüdenscheid, vom 20.01.2005

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