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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 10.03.2003, Aktenzeichen: 2 Ws 24/03 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ws 24/03

Beschluss vom 10.03.2003


Leitsatz:Zwar ist es in der Regel geboten, sich im Widerrufsverfahren hinsichtlich der Sozialprognose wegen der besseren Erkenntnismöglichkeiten der Beurteilung des die neue Straftat aburteilenden Gerichts anzuschließen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Entscheidung des neuen Urteils nicht nachvollziehbar, nicht überzeugend oder nur formelhaft bzw. schematisch begründet ist
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB §§ 56 f,
Stichworte:Widerruf von Strafaussetzung, Bewährung, günstige Sozialprognose, neue Straftat, nicht nachvollziehbare Begründung,
Verfahrensgang:LG Bochum vom 05.12.2002

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