( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 09.12.2008, Aktenzeichen: I-15 Wx 283/08 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: I-15 Wx 283/08

Beschluss vom 09.12.2008


Leitsatz:1) Es bestehen keine allgemein gültigen Anforderung an die Art und Weise der persönlichen Untersuchung des Betroffenen durch den Sachverständigen. Ausreichend ist eine persönliche Kommunikation, die dem Sachverständigen unter medizinisch-fachlichen Gesichtspunkten nach Lage des Einzelfalls insgesamt eine fundierte Aussage ermöglicht.

2) Die Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt eine Beurteilung voraus, die gestützt auf die sachverständige Beurteilung mit konkreten Feststellungen die Beeinträchtigungen des Betroffenen sowie zu erwartende weitere Schäden gegen die Erfolgsaussichten der beabsichtigten medizinischen Behandlung abwägen muss.
Rechtsgebiete:FGG, BGB
Vorschriften:FGG § 70e, BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2,
Verfahrensgang:LG Bielefeld, 23 T 647/08 vom 05.09.2008
AG Bad Oeynhausen, 17 XVII H 903 vom 18.07.2008

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 09.12.2008, Aktenzeichen: I-15 Wx 283/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-09-12-2008-az-i-15-wx-28308

"OLG-HAMM - 09.12.2008, I-15 Wx 283/08" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN