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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 09.11.2000, Aktenzeichen: 5 Ws 230/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 5 Ws 230/00

Beschluss vom 09.11.2000


Leitsatz:Leitsatz

1. Zum zulässigen Rechtsmittel bei Beanstandung der Art und Weise des Vollzugs einer richterlich angeordneten Entscheidung.

2. Zur Frage, wann die Anfertigung von Fotografien von der durchsuchten Wohnung verhältnismäßig ist.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 98,
Stichworte:Durchsuchung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Beanstandung der Art und Weise des Vollzugs einer richterlich angeordneten Durchsuchungsmaßnahme, Antrag auf richterliche Entscheidung,

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