JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMM > Beschluss vom 09.11.2000, Aktenzeichen: 5 Ws 230/00
| Leitsatz: | Leitsatz 1. Zum zulässigen Rechtsmittel bei Beanstandung der Art und Weise des Vollzugs einer richterlich angeordneten Entscheidung. 2. Zur Frage, wann die Anfertigung von Fotografien von der durchsuchten Wohnung verhältnismäßig ist. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 98, |
| Stichworte: | Durchsuchung, Beschwerde, weitere Beschwerde, Beanstandung der Art und Weise des Vollzugs einer richterlich angeordneten Durchsuchungsmaßnahme, Antrag auf richterliche Entscheidung, |
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