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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 09.11.2000, Aktenzeichen: 2 Ss 1098/2000 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 2 Ss 1098/2000

Beschluss vom 09.11.2000


Leitsatz:Leitsatz: Die wirksam erklärte Rücknahme eines Rechtsmittels kann grundsätzlich ebenso wenig widerrufen oder angefochten werden wie der wirksam erklärte Verzicht auf ein Rechtsmittel.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 302,
Stichworte:Berufungsrücknahme, Berufungsrücknahme, Widerruf, Anfechtung, Unzulässigkeit der Revision, Rechtsmittelrücknahme,

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