( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 09.09.2003, Aktenzeichen: 3 (s) Sbd. 1 - 8/03 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 (s) Sbd. 1 - 8/03

Beschluss vom 09.09.2003


Leitsatz:Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer gegenüber dem Gericht des ersten Rechtszuges ist bereits mit der Aufnahme der Verurteilten in eine Justizvollzugsanstalt ihres Bezirks begründet worden. Unerheblich für die Frage der Zuständigkeit ist dagegen, ob die Strafvollstreckungskammer während der Dauer der Strafhaft mit einer bestimmten Entscheidung befasst war.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 462 a,
Stichworte:Strafvollstreckungskammer, Zuständigkeit, Befasstsein, Zuständigkeitswechsel,
Verfahrensgang:LG Paderborn 1 KLs 441 Js 947/01 AK 47/01 vom 07.09.2001

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMM – Beschluss vom 09.09.2003, Aktenzeichen: 3 (s) Sbd. 1 - 8/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamm/olg-hamm-beschluss-vom-09-09-2003-az-3-s-sbd-1---803

"OLG-HAMM - 09.09.2003, 3 (s) Sbd. 1 - 8/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN