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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 09.05.2007, Aktenzeichen: 3 Ss OWi 263/07 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ss OWi 263/07

Beschluss vom 09.05.2007


Leitsatz:Soweit der für erwiesen erachtete Sachverhalt nicht auf einem umfassenden Geständnis des Betroffenen beruht, muss die Einlassung des Betroffenen wiedergegeben und eine Beweiswürdigung vorgenommen werden, aus der sich ergibt, aufgrund welcher Erwägungen das Gericht die Darstellung des Betroffenen für widerlegt hält.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 261, StPO § 267,
Stichworte:Urteilsgründe, Anforderungen, Einlassung, Wiedergabe,
Verfahrensgang:AG Minden vom 11.01.2007

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