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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 09.01.2001, Aktenzeichen: 4 Ws 480/00 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 4 Ws 480/00

Beschluss vom 09.01.2001


Leitsatz:Leitsatz:

Zur Bestimmung der Gebühren des Nebenklägervertreters in einem Verfahren wegen Missbrauchs von Schutzbefohlenen.
Rechtsgebiete:BRAGO
Vorschriften:BRAGO § 12,
Stichworte:Kostenbeschwerde, Höhe der Gebühren des Nebenklägers, Bestimmung der Gebühr durch den Rechtsanwalt, unbillige Bestimmung,

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