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JuraForum.deUrteileOLG-HAMMBeschluss vom 08.12.2006, Aktenzeichen: 3 Ws 638/06 



OLG-HAMM – Aktenzeichen: 3 Ws 638/06

Beschluss vom 08.12.2006


Leitsatz:Zur Fluchtgefahr, wenn der Angeklagte während der gesamten Dauer des Verfahrens von nahezu zweieinhalb Jahren keinen Versuch unternommen hat, sich dem Verfahren zu entziehen.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 112,
Stichworte:Fluchtgefahr, hohe Strafe, Teilnahme an der Hauptverhandlung,
Verfahrensgang:LG Essen vom 12.10.2006

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